Buchhaltung / Jahresabschluss

Klarheit und Übersicht über die betrieblichen Vorgänge

Die gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfordern eine systematische Erfassung aller relevanten Geschäfts- und Zahlungsvorgänge.

Wir unterstützen Sie bei den hierfür erforderlichen Tätigkeiten, sei es durch die Erstellung Ihrer Buchführung in unseren Kanzleiräumen (zum Beispiel über herkömmliche Belegüberlassung oder gerne auch online) oder durch die Einrichtung und Überwachung einer von Ihnen selbst erstellten Buchführung. Im Rahmen eines Leistungsverbundes zwischen Ihrem Unternehmen und unserer Kanzlei ist es natürlich auch möglich, dass wir nur gewisse Teilbereiche des Rechnungswesens übernehmen.

Aber auch im privaten Bereich erleichtern Ordnung und Übersicht wirtschaftliche Tätigkeiten. Aus diesem Grund übernehmen wir für Sie gerne die Abrechnungen im Rahmen einer Hausverwaltung.

Alle Leistungen in diesem Bereich werden von uns durch erfahrene Steuerfachangestellte oder Steuerfachwirte, in Abstimmung mit den jeweiligen Steuerberatern, erbracht. Gerne informieren wir Sie über die einzelnen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in einem persönlichen Gespräch.

  •  Finanzbuchhaltung

Eine geregelte Buchführung ist die Grundlage einer stabilen Unternehmensführung. Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen, können wir die gesamte Buchhaltung oder Teile von ihr übernehmen.

  • Erstellen der laufenden Finanzbuchhaltung mit Kontieren und EDV-mäßiger Erfassung der Belege
  • Monatliche Kontokorrentbuchführung der Ein- und Ausgangsrechnungen (OPOS)
  • Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, der zusammenfassenden Meldungen mit termingerechter, elektronischer Übermittlung an die Finanzbehörden
  • Erstellen monatlicher Summen- und Saldenlisten mit standardisierter betriebswirtschaftlicher Auswertung
  • Digitale bzw. beleglose Finanzbuchhaltung
  • Einrichtung digitaler Buchführung
  • Übernahme Mahnwesen (bei OPOS)
  • Erstellen einer Kostenrechnung
  • Erstellen einer Banken-BWA
  • Erstellen einer Controlling-BWA
  • Erstellen von externen Betriebsvergleichen
  • Erstellen von Branchenauswertungen
  • Rating Beratung
  • Vor-Ort-Buchhaltung
  • Ordnungsgemäße Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Arbeitserleichterung
  • Einhalten der gesetzlichen Abgabe- und Meldefristen
  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  • Optimale Beratung, optimale Steuergestaltung möglich
  •  Lohnbuchhaltung

Die ständig steigenden Anforderungen  haben die Lohnbuchhaltung zu einem hoch qualifizierten Arbeitsbereich werden lassen, der von unseren geschulten Fachkräften problemlos bewältigt wird.

  • Durchführung der monatlichen Lohnabrechnungen
  • Erstellen von Baulohnabrechnungen
  • An- und Abmelden der Mitarbeiter bei Krankenkassen
  • Führen der Lohnkonten der Mitarbeiter
  • Termingerechte Anmeldung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge
  • Erstellung von Zahlungsaufträgen oder Überweisungsträgern
  • Anfertigung von Lohnbescheinigungen, Anträge an Krankenkassen, Arbeitsamt, Versicherungen, Behörden etc.
  • Erstellen des Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft
  • Ansprechpartner für Krankenkassen und Finanzämter
  • Lohnvorwegberechnungen, zum Beispiel für Gehaltsverhandlungen
  • Betreuung und Unterstützung bei Prüfungen, zum Beispiel durch Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Zoll etc.
  • Erstellen von Anträgen auf Mutterschafts-/Elterngeld
  • Bearbeitung von Lohnpfändungen
  • Unterstützung beim Erstellen von Arbeitsverträgen (ggf. in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern)
  • Einrichtung einer Lohn-Hotline für Ihre Fragen
  • Übernahme Ihrer Reisekostenabrechnungen
  • Fortbildungsseminare für Ihre Mitarbeiter, zum Beispiel im Bereich Reisekosten, geldwerter Vorteil etc.
  • Ordnungsgemäße Lohnbuchführung
  • Einhaltung der gesetzlichen Abgabe- und Meldefristen
  • Zeitersparnis
  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  •  Erstellen von Jahresabschlüss

Der Jahresabschluss bildet das Kernstück der Buchhaltung. Auch wenn Sie Ihre restlichen Steuerangelegenheiten selbst regeln, können wir den Jahresabschluss gern für Sie übernehmen. Der objektive Blick eines Außenstehenden erkennt oft noch einige Möglichkeiten.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Konzernjahresabschlüssen
  • Erstellen von Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere Unternehmen
  • Plausibilitätsbeurteilung Ihres Jahresabschlusses
  • Erstellung von Handelsbilanzen
  • Bilanzbericht
  • Übermittlung Veröffentlichung Jahresabschluss beim Bundesanzeiger
  • Besprechung des Jahresergebnisses
  • Einrichtung digitaler Buchführung
  • Übernahme Mahnwesen (bei OPOS)
  • Erstellen einer Kostenrechnung
  • Erstellen einer Banken-BWA
  • Erstellen einer Controlling-BWA
  • Erstellen von externen Betriebsvergleichen
  • Erstellen von Branchenauswertungen
  • Rating Beratung
  • Vor-Ort-Buchhaltung
  • Erstellen einer Anlagenbuchhaltung
  • Unterstützung bei Inventur
  • Visuelle Präsentation Ihres Jahresabschlusses, zum Beispiel bei Banken, im Gesellschafterkreis
  • Beratender Blick in die Zukunft
  • Kennzahlenanalyse der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage
  • Kapitalflussrechnung („Wo ist mein Gewinn?“)
  • Unternehmensplanung für Folgejahre
  • Unterstützung bei der Betriebsprüfung
  • GDPdU-Check
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS
  •  Hausverwaltung

Viele Mandanten beklagen den Aufwand bei der Verwaltung Ihrer Mietobjekte. Auch in diesem Bereich unterstützen wir Sie gerne!

  • Mietkontoverwaltung
  • Kontrolle Mieteingänge
  • Mahnwesen
  • Lohnbuchhaltung für den Hausmeister
  • Heizkostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung
  • Monatliche Information über Einnahmen / Ausgaben
  • Bescheinigung nach § 35 a EStG
  • Mietersuche
  • Wohnungsübergabe
  • Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Ordnungsgemäße Erstellung der Verwaltungsabrechnung
  • Ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung
  • Arbeitserleichterung