Private Vermögensberatung

Mittel- und langfristig planen.

Unser Hauptaugenmerk in der privaten Vermögensberatung liegt auf der Vorsorge- und der Zukunftssicherung unserer Mandanten.

Auf Wunsch erstellen wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern private Finanzpläne oder analysieren die private Vermögensstruktur. Außerdem durchleuchten wir für unsere Mandanten Finanz- und Anlagemodelle nach betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Ein weiterer wichtiger Aspekt der privaten Vermögensberatung ist eine frühzeitige Beratung bei der Vermögensnachfolge unter Einbeziehung aller Wünsche des Mandanten – beispielsweise die Gründung einer Stiftung.

Durch unsere vertrauensvolle Stellung zu unseren Mandanten sind wir auch die geeigneten Partner im Rahmen einer Vermögensverwaltung oder Testamentsvollstreckung. Denn durch überlegte Anweisungen zu Lebzeiten können spätere Streitigkeiten unter den Erben weitestgehend vermieden werden.

  •  Vermögensanlageberatung

Die private Vermögensanlage ist ein wichtiges Thema der Vermögensberatung. Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte gut überlegt sein. Dies gilt umso mehr für den Fall einer langfristigen Anlageentscheidung. Für welche Anlage Sie sich auch entscheiden wollen, unsere Beratung verschafft Ihnen den notwendigen Überblick.

  • Analyse der vorhandenen Vermögensstruktur
  • Ausarbeitung langfristiger Finanzpläne
  • Beratung im Rahmen geplanter Finanz- und Vermögensanlagen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  • Erstellen privater Vermögensbilanzen mit dem Vergleich von Vorjahreswerten
  • Aufstellung jährlicher privater Cashflow-Rechnungen
  • Periodische Überwachung Ihrer Vermögenssituation
  • Simulation zu bestimmten Risiken, zum Beispiel Berufsunfähigkeit
  • Abbildung verschiedener Szenarien
  • Einbindung betrieblicher Altersvorsorgemöglichkeiten
  • Sie erhalten einen detaillierten Überblick über Ihre Vermögens- und Finanzsituation, zum Beispiel Unterlagen für die Bank (Selbstauskunft)
  • Einbindung steuerlicher Aspekte in Ihre private Vermögensplanung
  • Erkennen von Versorgungslücken
  • Bankenunabhängige Beratung, produktneutrale Vorschläge von Anlageformen
  •  Vermögensnachfolgeberatung

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht birgt für Laien besonders viele Fallen und wird zudem regelmäßig überarbeitet. Wer sich hier nicht auskennt, verliert oft bares Geld. Wir prüfen Ihre Alternativen und minimieren Ihre finanziellen Einbußen.

  • Gründung von Stiftungen*
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Beratung bei geplanten Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, um eine optimale Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Gestaltungsalternativen zu gewährleisten

* Ggf. in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Notaren.

  • Testament und Steuern*
  • Nachlassverwaltung
  • Vorsorgeberatungen, zum Beispiel durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Überprüfung wichtiger Verträge*
  • Begleitung zu Notarterminen

* Ggf. in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Notaren.

  • Vermeidung von Mehrsteuern
  • Vermeidung eventueller Erbstreitigkeiten
  • Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellungen
  • Reibungsloser Übergang Ihres Vermögens an die Erben
  •  Treuhandtätigkeiten

Die Beauftragung einer Treuhandtätigkeit erfordert ein hohes Maß an Vertrauen. Die Treuhand Heidelberg sichert Ihnen eine zuverlässige Vertretung Ihrer Interessen unter Beachtung aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.

  • Vormundschaftliche Betreuung von Vermögen und Unternehmensanteilen minderjähriger Kinder
  • Vertretung Ihrer Gesellschaftsinteressen
  • Beirats- und Aufsichtsratstätigkeit
  • Gestaltungsberatung im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen
  • Überprüfen von Vertragsgestaltungen
  • Einbringung unseres Netzwerkes von Rechtsanwälten und Notaren
  • Person Ihres Vertrauens wird Vormund bzw. Aufsichtsrat
  • Unterstützung bei Ausübung Ihrer Gesellschaftsrechte
  • Optimierung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Einschalten Ihrer minderjährigen Kinder
  • Gewissheit der steuerlichen Anerkennung der Gestaltung