Fälligkeit am Montag, 11.01.2021
Ablauf der Schonfrist: Donnerstag, 14.01.2021
*) Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Hinweis: Die Abgabe-Schonfrist bei der Lohn- und Kirchensteuer sowie der Umsatzsteuer ist abgeschafft.
Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt bei Lohn- und Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie bei Umsatzsteuer nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.